Zulassungskriterien für eine Förderung

Eine PEIK-Beratung ist für alle zugänglich. Förderungen sind an gewisse Bedingungen geknüpft:

Grundsätzlich will PEIK dort eine Beratung anbieten, wo andere Produkte nicht greifen. Somit sollen alle Unternehmen und Organisationen angesprochen werden, die weder durch die Befreiung von der CO2-Abgabe noch von der Rückerstattung der Netzzuschläge profitieren noch durch den Grossverbraucherartikel der Kantone in ein Effizienzsystem eingebunden sind.
Die PEIK-Energieberatung kommt Unternehmen unabhängig von deren Rechtsform und Tätigkeitsgebiet zugute. Betriebe in allen drei Wirtschaftssektoren sind zugelassen, auch gewerbliche und landwirtschaftliche. Kleine Betriebe (weniger als 100 MWh Strom- respektive weniger als 500 MWh Wärmeverbrauch) sind nicht Hauptzielgruppe der PEIK-Energieberatung. Sie werden jedoch nicht kategorisch ausgeschlossen und können auf eigenen Wunsch trotzdem teilnehmen. Vor allem die Vorgehensberatung kann auch für sie ein nützliches Instrument sein.
Unternehmen der öffentlichen Hand (ausgenommen Betriebe des Programms «Energie-Vorbild Bund») können eine PEIK-Energieberatung beantragen, sofern es sich nicht nur um Wohnungs- und Bürogebäude handelt (Massnahmen nur bei Gebäudehülle, Heizung und Warmwasser). Insbesondere für Hallenbäder, Kunsteisbahnen, Spitäler usw. kann PEIK ein interessantes Angebot sein.
Einzelstandorte, die zu einer grösseren Einheit gehören (zum Beispiel Filialen), können einzeln oder als Gruppe eine PEIK-Beratung beantragen. Die Gruppierung von Standorten bietet sich vor allem bei ähnlichen Tätigkeiten an. In diesem Fall wird die Förderung jedoch nicht pro Standort, sondern pro Antrag gesprochen. Stehen zwei Standorte in einem unmittelbaren funktionellen und geografischen Zusammenhang (zum Beispiel Produktion und Lagerhaus), können diese nicht getrennt eine PEIK-Energieberatung beantragen.

In folgenden Fällen ist eine Förderung durch PEIK ausgeschlossen:

Unternehmen, die vom Grossverbraucherartikel der Kantone betroffen sind.
Unternehmen, die von der Befreiung von der CO2-Abgabe oder der Rückerstattung des Netzzuschlags profitieren.
Energieberatungen, die bereits durch ein Bundesprogramm gefördert werden (zum Beispiel Projektförderung für Energiestädte, EnergieSchweiz). Eine Doppelförderung auf Bundesebene ist ausgeschlossen. Eine zusätzliche Förderung der Energieberatung durch einen anderen Programmträger (zum Beispiel Klimastiftung, EVU, kantonale Programme) wird jedoch begrüsst. Diese kann als integraler Bestandteil der PEIK-Beratung oder auch getrennt angeboten werden.
Bundesnahe Betriebe, die im Programm «Energie-Vorbild Bund» eingebunden sind. Namentlich handelt es sich um die Schweizerische Post, die SBB, Skyguide, Swisscom, den ETH-Bereich, das Departement VBS und die zivile Bundesverwaltung.
Unternehmen, die vor allem Bürogebäude oder Wohngebäude optimieren möchten, wo sich die Massnahmen auf Gebäudehülle, Heizung und Warmwasser beschränken. In diesem Fall eignet sich eine GEAK-Analyse besser.

Geschäftsstelle PEIK, Zürich, 2023