PEIK-Energieberaterin oder PEIK-
Energieberater werden
Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick, wie Sie PEIK-Beraterin oder PEIK-Berater werden können und wie die Akkreditierung abläuft. Ausführliche Informationen zum Vorgehen und Akkreditierungsablauf finden Sie im PDF.
Zulassungskriterien
Massgebend für die Zulassung als PEIK-Beraterin oder PEIK-Berater sind die Ausbildung und die Berufserfahrung.
Zu den Kriterien gehören insbesondere:
Anhand eines Beurteilungsrasters, das die Kriterien unterschiedlich gewichtet, lässt sich ermitteln, ob Bewerbende die Zulassungskriterien erfüllen.
Vorgehen und Ablauf der Akkreditierung
1. Antragsformular und CV einreichen
Das Formular kann bei der Geschäftsstelle PEIK bestellt werden: info@peik.ch
Oder als Download: Bewerbungsformular
Für bereits akkreditierte Expert:innen im Bereich Energieeffizienz (act, EnAW, energo, GEAK, Reffnet usw.): vereinfachtes Bewerbungsformular
2. Bewerbungsdossiers werden geprüft
Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und anhand der Zulassungskriterien und eines Beurteilungsrasters evaluiert.
3. Entscheid und provisorische Akkreditierung
Bei positivem Entscheid erhalten die Bewerbenden eine provisorische Akkreditierung, mit der sie nach der obligatorischen Schulung die PEIK-Tätigkeit starten können.
4. Eintägige Schulung
Nach der provisorischen Akkreditierung und der Begleichung der Schulungskosten (800 Franken) haben die künftigen PEIK-Energieberatenden eine eintägige PEIK-Schulung zu absolvieren.
5. Begleitung bei der ersten Beratung
Nach der Schulung können die PEIK-Beratungen beginnen. Eine PEIK-Expertin oder ein PEIK-Experte begleitet die erste Beratung und steht beim Erstellen des Auditberichts zur Seite.
6. Definitive Akkreditierung
Die PEIK-Energieberatenden erhalten bei erfolgreicher Validierung des Auditberichts die definitive Akkreditierung und werden in die PEIK-Datenbank aufgenommen.
Jährlicher Erfahrungsaustausch
Die Geschäftsstelle PEIK organisiert einen jährlichen Erfahrungsaustausch, der für akkreditierte PEIK-Energieberatende obligatorisch ist.
Akkreditierung verlängern
Ab dem Datum der definitiven Akkreditierung ist sie zwei volle Kalenderjahre gültig, während derer mindestens zehn Beratungen durchzuführen sind. Die Akkreditierung wird automatisch um zwei weitere Jahre verlängert, wenn die Berichte den Qualitätsansprüchen genügen.
Entzug der Akkreditierung
Erfüllen die Beratungsberichte nicht die Qualitätsansprüche oder bestehen andere begründete Zweifel an der Fachperson, kann die Akkreditierung entzogen und der Eintrag in der Datenbank der akkreditierten PEIK-Energieberatenden gelöscht werden.