Professionelle Energieberatung für KMU von EnergieSchweiz

Die PEIK-Energieberatung für KMU – wir unterstützen Sie beim Energiesparen

Wie entwickeln sich die Energiepreise? Kann ich erneuerbare Energie in meinem Betrieb nutzen? Wie können wir als KMU einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten? Die Themen Energie und Nachhaltigkeit sind für viele Unternehmen zu einer grossen Herausforderung geworden.

PEIK, die professionelle Energieberatung für KMU von EnergieSchweiz, hilft Ihnen, Energiesparpotenziale zu erkennen und gezielt anzupacken. Konkret und mit Förderbeiträgen. So lassen sich 10–15% Ihrer Energiekosten einsparen.

Gute Gründe für eine PEIK-Energieberatung

Mit wenig Aufwand Energie & Geld einsparen

Mit einfachen Sofortmassnahmen können Sie in Ihrem Betrieb die Energiekosten um 10 bis 15 Prozent senken – und sparen damit je nach Unternehmensgrösse 3000 bis 45 000 Franken pro Jahr ein, ohne dass grössere Investitionen nötig sind. Eine PEIK-Energieberatung lohnt sich ab jährlichen Energiekosten von 20 000 Franken.

200+ Expertinnen und Experten zur Seite

Unsere akkreditierten PEIK-Energieberaterinnen und PEIK-Energieberater verfügen über ausgewiesenes Know-how in Energiefragen und viel Erfahrung im KMU-Bereich. Sie beraten und begleiten Sie unabhängig, individuell und praxisorientiert. PEIK vermittelt Ihnen passende Expertinnen und Experten aus Ihrer Region.

Massgeschneiderte Optimierungsvorschläge

Die erarbeiteten Empfehlungen sind individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten. In einem umfassenden Bericht erhalten Sie diese konkret und detailliert ausformuliert – das verschafft den nötigen Überblick bei Ihrer Umsetzungsentscheidung.

Aus der Praxis

In drei Schritten zur Energieeffizienz

Die PEIK-Energieberatung führt zu einem massgeschneiderten Plan, um Energie und damit Kosten einzusparen. PEIK steht allen Unternehmen in der Schweiz mit Energiekosten zwischen 20 000 und 300 000 Franken pro Jahr offen.

1 Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Bei einem ersten Gespräch nimmt die PEIK-Energieberaterin oder der PEIK-Energieberater mit Ihnen eine erste Situationsanalyse vor. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Der Zeitaufwand Ihrerseits beträgt 1–2 Stunden und gibt Ihnen eine erste Übersicht.

2 PEIK-Beratung durchführen

Nach einer ausführlichen Betriebsbegehung mit Ihnen erstellt die PEIK-Fachperson eine fundierten, umfangreichen Analysebericht Ihres Energieverbrauchs. Dieser zeigt auf, welche Sofortmassnahmen helfen, erste Kosten einzusparen und was für weitere Massnahmen konkret getroffen werden könnten. Über die Umsetzung der Massnahmen entscheidet der Betrieb selbst.

Der Zeitaufwand Ihres Unternehmens beträgt 4–8 Stunden und Sie erhalten einen  detaillierten Analyse- und Massnahmenbericht. Eine Beratung kostet durchschnittlich 5000 Franken, PEIK übernimmt 50 Prozent der Beratungskosten (maximal 2500 Franken).

3 Massnahmen zum Energiesparen planen und umsetzen

Haben Sie sich für die Umsetzung einer oder mehrerer Massnahmen entschieden, stehen wir Ihnen auch bei der Umsetzung zur Seite. Ihre PEIK-Energieberaterin oder Ihr PEIK-Energieberater unterstützt Sie beispielsweise bei Offertanfragen, Anträgen für Fördermittel, bei der Betriebsoptimierung oder als Bauherrenvertretung.

PEIK übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Begleitung durch die PEIK-Fachperson (maximal 13 000 Franken) – auch für rasch umsetzbare Massnahmen.

Einladung zu einem ersten Gespräch

Unser Angebot sagt Ihnen zu und Sie sind bereit für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch? Eine PEIK-Energieberaterin oder ein PEIK-Energieberater wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Oder wünschen Sie zuerst etwas Orientierungshilfe? Erste Anlaufstelle: Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Sie können auch direkt mit uns in Kontakt treten. Wir melden uns gern bei Ihnen und bringen Licht ins Dunkel.

Zulassungskriterien für eine Förderung

Eine PEIK-Beratung ist für alle zugänglich. Förderungen sind an gewisse Bedingungen geknüpft:

Grundsätzlich will PEIK dort eine Beratung anbieten, wo andere Produkte nicht greifen. Somit sollen alle Unternehmen und Organisationen angesprochen werden, die weder durch die Befreiung von der CO2-Abgabe noch von der Rückerstattung der Netzzuschläge profitieren noch durch den Grossverbraucherartikel der Kantone in ein Effizienzsystem eingebunden sind.
Die PEIK-Energieberatung kommt Unternehmen unabhängig von deren Rechtsform und Tätigkeitsgebiet zugute. Betriebe in allen drei Wirtschaftssektoren sind zugelassen, auch gewerbliche und landwirtschaftliche. Kleine Betriebe (weniger als 100 MWh Strom- respektive weniger als 500 MWh Wärmeverbrauch) sind nicht Hauptzielgruppe der PEIK-Energieberatung. Sie werden jedoch nicht kategorisch ausgeschlossen und können auf eigenen Wunsch trotzdem teilnehmen. Vor allem die Vorgehensberatung kann auch für sie ein nützliches Instrument sein.
Unternehmen der öffentlichen Hand (ausgenommen Betriebe des Programms «Energie-Vorbild Bund») können eine PEIK-Energieberatung beantragen, sofern es sich nicht nur um Wohnungs- und Bürogebäude handelt (Massnahmen nur bei Gebäudehülle, Heizung und Warmwasser). Insbesondere für Hallenbäder, Kunsteisbahnen, Spitäler usw. kann PEIK ein interessantes Angebot sein.
Einzelstandorte, die zu einer grösseren Einheit gehören (zum Beispiel Filialen), können einzeln oder als Gruppe eine PEIK-Beratung beantragen. Die Gruppierung von Standorten bietet sich vor allem bei ähnlichen Tätigkeiten an. In diesem Fall wird die Förderung jedoch nicht pro Standort, sondern pro Antrag gesprochen. Stehen zwei Standorte in einem unmittelbaren funktionellen und geografischen Zusammenhang (zum Beispiel Produktion und Lagerhaus), können diese nicht getrennt eine PEIK-Energieberatung beantragen.

In folgenden Fällen ist eine Förderung durch PEIK ausgeschlossen:

Unternehmen, die vom Grossverbraucherartikel der Kantone betroffen sind.
Unternehmen, die von der Befreiung von der CO2-Abgabe oder der Rückerstattung des Netzzuschlags profitieren.
Energieberatungen, die bereits durch ein Bundesprogramm gefördert werden (zum Beispiel Projektförderung für Energiestädte, EnergieSchweiz). Eine Doppelförderung auf Bundesebene ist ausgeschlossen. Eine zusätzliche Förderung der Energieberatung durch einen anderen Programmträger (zum Beispiel Klimastiftung, EVU, kantonale Programme) wird jedoch begrüsst. Diese kann als integraler Bestandteil der PEIK-Beratung oder auch getrennt angeboten werden.
Bundesnahe Betriebe, die im Programm «Energie-Vorbild Bund» eingebunden sind. Namentlich handelt es sich um die Schweizerische Post, die SBB, Skyguide, Swisscom, den ETH-Bereich, das Departement VBS und die zivile Bundesverwaltung.
Unternehmen, die vor allem Bürogebäude oder Wohngebäude optimieren möchten, wo sich die Massnahmen auf Gebäudehülle, Heizung und Warmwasser beschränken. In diesem Fall eignet sich eine GEAK-Analyse besser.