Antworten auf häufige Fragen rund um die
PEIK-Energieberatung
Was ist PEIK?
PEIK ist die professionelle Energieberatung für KMU von EnergieSchweiz. Über 200 akkreditierte Energieberaterinnen und Energieberater mit langjähriger Erfahrung sind für PEIK in der ganzen Schweiz tätig. Sie unterstützen kleinere und mittlere Unternehmen darin, energieeffizienter zu werden und dadurch Kosten zu sparen. PEIK übernimmt dabei 50 Prozent der Kosten für die Beratung (maximal 2500 Franken) und Umsetzungsbegleitung (maximal 13 000 Franken).
Wer hat Anspruch auf eine Energieberatung?
Die PEIK-Energieberatung steht Unternehmen in der Schweiz mit jährlichen Energiekosten zwischen 20 000 und 300 000 Franken offen. PEIK richtet sich gezielt an kleinere und mittlere Unternehmen, die nicht von der CO2-Abgabe befreit sind, sich den Netzzuschlag nicht zurückerstatten lassen können und nicht zu den Grossverbrauchern zählen, die vom Kanton dazu verpflichtet werden können, ihre Energieeffizienz zu verbessern. Mehr zu den Zulassungskriterien
Was kostet mich eine Energieberatung?
Das Erstgespräch für eine erste Situationsanalyse mit der Energieberaterin oder dem Energieberater ist unverbindlich und kostenlos. Entscheiden Sie sich für eine PEIK-Energieberatung, übernimmt PEIK 50 Prozent der Beratungskosten (maximal 2500 Franken). Sie erhalten eine fundierte Analyse Ihres Energieverbrauchs, die Sofortmassnahmen vorschlägt und aufzeigt, welche Investitionen zu priorisieren sind. Auch bei der Umsetzung steht Ihnen PEIK zur Seite und übernimmt 50 Prozent der Begleitung durch die PEIK-Fachperson (maximal 13 000 Franken).
Wie läuft eine Energieberatung ab?
Die Energieberaterin oder der Energieberater nimmt beim kostenlosen Erstgespräch eine erste Situationsanalyse mit Ihnen vor. Entschliessen Sie sich für eine PEIK-Energieberatung, prüft die PEIK-Fachperson Ihren Energieverbrauch vertieft, schlägt Sofortmassnahmen vor und zeigt auf, welche Investitionen zu priorisieren sind. Haben Sie sich für eine Lösungsvariante entschieden, unterstützt Ihre Energieberaterin oder Ihr Energieberater Sie bei der Umsetzung der Energiesparmassnahmen – unter anderem bei Offertanfragen, Anträgen für Fördermittel, in der Betriebsoptimierung oder als Bauherrenvertretung.
Wie lange dauert eine Energieberatung vom Erstgespräch bis zur konkreten Massnahmenplanung?
Das hängt von zwei Faktoren ab: Wie hoch gewichtet das KMU die PEIK-Beratung und die Massnahmenumsetzung? Sind die involvierten Personen des Unternehmens verfügbar beziehungsweise wie stark sind sie ausgelastet? In der Regel dauert die Beratung zwischen drei und sechs Monaten. Bei Bedarf kann auch eine Priorisierung vereinbart werden.
Wie komme ich zu einer Energieberatung?
Sie nehmen mit uns Kontakt auf und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch. Eine PEIK-Energieberaterin oder ein PEIK-Energieberater wird sich direkt bei Ihnen melden. Wir gewährleisten Ihnen eine kompetente Beratung durch eine regionale Fachperson, die sich in Ihrer Branche und mit der Infrastruktur in Ihrem Betrieb auskennt.
Wo erhalte ich welche Fördermittel bei der Massnahmenumsetzung?
Die Schweizer Förderlandschaft ist sehr komplex und für das Beantragen von Fördergeldern werden fachliche Kenntnisse benötigt. Welche Fördermittel für Sie infrage kommen, prüft Ihre PEIK-Fachperson anhand der geplanten Massnahmen (Gebäudesanierungen, Heizungsersatz, Beleuchtungsersatz, Photovoltaik-Anlagen, WKK-Anlagen usw.). Sie kennt die Möglichkeiten, auf kantonaler Ebene wie auch auf Bundesebene Fördergelder zu beantragen, und unterstützt Sie dabei.
Für weitere Informationen zu den verschiedenen Fördermitteln steht Ihnen auch die Infoline von EnergieSchweiz unter der kostenlosen Nummer 0848 444 444 zur Verfügung. Oder Sie senden ein E-Mail an entreprises@bfe.admin.ch.
Gibt es auch Fördergelder für Projekte oder Machbarkeitsstudien?
Ja. Projekte können für Energieeffizienzmassnahmen Fördergelder direkt bei ProKilowatt beantragen. Innovations- oder Pilotprojekte können allenfalls eine Unterstützung von EnergieSchweiz erhalten. Für weitere Infos schicken Sie ein E-Mail an entreprises@bfe.admin.ch.
Machbarkeitsstudien werden im Rahmen der Umsetzungsbegleitung von PEIK gefördert (siehe Schritt 3 unter «In drei Schritten zur Energieeffizienz»). Denn unter Umsetzungsbegleitung fallen unter anderem Bauherrenvertretung, Projektleitung und eben auch Machbarkeitsstudien.
Für weitere Informationen zu den verschiedenen Fördermitteln steht Ihnen auch die Infoline von EnergieSchweiz unter der kostenlosen Nummer 0848 444 444 zur Verfügung. Oder Sie senden ein E-Mail an entreprises@bfe.admin.ch.
Macht eine Energieberatung auch Sinn für KMUs, die in der Geschäftsliegenschaft zur Miete sind?
Das macht in den wenigsten Fällen Sinn. Einerseits hat die Mieterschaft keine Entscheidungsbefugnis, wenn es darum geht, Massnahmen an Anlagen oder am Gebäude vorzunehmen. Dies ist Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers. Zudem sind Geschäftsliegenschaften in vielen Fällen nicht für eine PEIK-Beratung geeignet. Denn oft geht es um Gebäudehüllen, Warmwasser und Heizungsmassnahmen. Dafür ist ein GEAK besser geeignet.
Was ist eine PEIK-Partnerschaft und an wen richtet sie sich?
Verbände, Gemeinden, Energieversorgungsunternehmen, Finanzinstitute und weitere Organisationen können Partner von PEIK werden und so ihre Mitglieder beziehungsweise Kundinnen und Kunden in drängenden Energiefragen mit einem konkreten Angebot unterstützen. Als PEIK-Partner signalisieren Sie, dass Ihnen die Zukunftsfähigkeit der Schweizer Unternehmen in Sachen Energie wichtig ist. PEIK vergütet Ihren Aufwand und unterstützt Sie mit weiteren Leistungen. Unser gemeinsames Ziel: möglichst vielen KMUs zu mehr Energieeffizienz zu verhelfen. Weitere Infos zur PEIK-Partnerschaft
Wie werde ich PEIK-Energieberaterin oder PEIK-Energieberater?
Prüfen Sie, ob Sie als Fachperson in Energieeffizienz und erneuerbaren Energien die Zulassungskriterien für eine Akkreditierung als PEIK-Energieberaterin oder PEIK-Energieberater erfüllen. Weitere Infos